Da eine Reisestornierung teuer werden kann, ist Urlaubern zu empfehlen, bei Buchung auch eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese kommt aber nur in bestimmten Fällen für die Stornogebühren auf. In der Regel deckt sie folgende Fälle ab, die entweder der versicherten Person oder so genannten Risikopersonen (Angehörige, Lebenspartner, Mitreisende etc.) widerfährt:
Tod, Unfall, unerwartete schwere Erkrankungen, Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit
Schaden am Eigentum infolge von Feuer, strafbarer Handlungen Dritter oder so genannten Elementarereignissen (z.B. Überschwemmungen) etc.
Bei Verlust des Arbeitsplatzes auf Grund unerwarteter Kündigung oder bei Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
Achtung!
Wer seine Reiseversicherung in Anspruch nehmen will, muss sofort bei Eintritt eines dieser Ereignisse schriftlich bei uns den Rücktritt erklären und die Versicherungsgesellschaft benachrichtigen. In der Regel verlangt diese einen Selbstbehalt, die sich auf mindestens 25 Euro pro Person und im Krankheitsfall auf 20 Prozent der Stornokosten beläuft. Manche Versicherer bieten Rücktrittspolicen auch ohne Selbstbehalt an!
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